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Panathlon-Club Bern

Reglement für den Panathlonpreis

Die dem Panathlon-Club Bern aus dem Elsa und Max Beer-Brawand-Fonds zufliessenden Mittel sind für die Ausrichtung des Panathlonpreises bestimmt und werden nach folgenden Grundsätzen und Verfahrensregeln eingesetzt:

 

Art. 1: Zweck

 Der Preis wird einer Einzelperson, mehreren Personen, einer zusammengehörenden Gruppe, einer Institution oder einer Organisation aus dem Raum Bern zuerkannt, als Anerkennung für Beispiel gebendes Verhalten im Sinne der Panathlon-Ideale und als Motivation für weitere Leistungen.

 

Art. 2: Anforderungen

 1    Unabdingbare Voraussetzung für die Zuerkennung des Preises ist der hohe ethische Wert einer
sportlichen Leistung oder einer anderen Tätigkeit im Dienste des Sports.

 2    Im Übrigen können unter anderem besondere Verdienste um den Fairnessgedanken, den Jugendsport, die Förderung wenig bekannter, wertvoller Sportarten, die Verbreitung des Wettkampfgedankens, die Förderung des gesunden Breitensports, sportliche Spitzenleistungen mit Vorbildcharakter sowie kulturelle, sportbezogene Leistungen die Auszeichnung begründen.

 

Art. 3: Modalitäten

 1    Die Höhe und die allfällige Aufteilung des Preises werden zusammen mit der Zuerkennung von der Mitgliederversammlung beschlossen.

 2    Der Preis wird in bar ausgerichtet und zusammen mit einer Urkunde übergeben.

 3    Eine Preisträgerin oder ein Preisträger kann insgesamt höchstens zwei Mal ausgezeichnet werden.

 

Art. 4: Preiskommission

 1    Die Preiskommission und deren Vorsitzende oder Vorsitzender werden, gleichzeitig mit der Wahl des Clubvorstandes, für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt. Sie umfasst insgesamt 5 Mitglieder, wobei ihr die Präsidentin oder der Präsident des Clubs von Amtes wegen angehört.

 2    Die Mitglieder können wieder gewählt werden, wobei die Amtsdauer insgesamt höchstens 8 Jahre betragen darf.

  

Art. 5: Nominationsverfahren

 1    Die Preiskommission fordert die Clubmitglieder jedes Jahr schriftlich auf, Nominationen einzureichen. Die Vorschläge müssen Angaben zu den Personen, Gruppen, Institutionen oder Organisationen sowie zu den Leistungen enthalten.

 2    Gleichzeitig erarbeitet die Kommission eigene Vorschläge. Sie kann vorgängig Behörden, Verbände, Organisationen und Vereine aus dem Bereich des Sports konsultieren.

 3    Abschliessend trifft die Kommission eine Auswahl und unterbreitet den Clubmitgliedern ihre Anträge schriftlich. Danach sind keine weiteren Nominationen mehr möglich.

 4    Die Kommission bestimmt, wer die Vorschläge an der Mitgliederversammlung vertritt und trifft die erforderlichen Absprachen.

 

Art. 6: Verfahren für die Wahl der Preisträgerinnen und Preisträger

 1    Die Wahl erfolgt in der Regel an der ordentlichen Mitgliederversammlung des Clubs, nach vorgängiger Präsentation der Vorschläge und Beratung.

 2    Sie wird offen durchgeführt, sofern nicht mindestens ein Fünftel der Anwesenden geheime Abstimmung verlangen.

 3    Erforderlich ist das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen. Wird dieses nicht erreicht, ist jeweils ein weiterer Wahlgang durchzuführen, wobei der Vorschlag mit der geringsten Stimmenzahl ausscheidet.

 4    Bei Stimmengleichheit wird der Wahlgang wiederholt. Bei erneuter Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident des Clubs den Stichentscheid.

 Art. 7: Preispolitik

 Die Preispolitik wird von den Clubmitgliedern periodisch diskutiert. Diese können für die Ausrichtung und Dotierung des Preises, auf kurze, mittlere oder längere Frist, Präferenzen festlegen oder konkrete Vorgaben beschliessen. 

 

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 Dieses Reglement wurde an der Mitgliederversammlung vom 13. November 2000 angenommen

und tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Es ersetzt das Reglement vom 11. März 1996.

  

Der Präsident:                                                    Die Vorsitzende der Preiskommission:

  

Toni Loretan                                                       Susi-Käthi Jost

22. Dezember 2024 |

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